Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates auf dem Gebiet des Schulwesens.
Vorberatung des Schuletats für die Grundschulen sowie der Realschule plus der Verbandsgemeinde.
Vorberatung über schulorganisatorische Angelegenheiten.
Vorberatung über Maßnahmen an und in den Schulgebäuden sowie über notwendige Anschaffungen und / oder Ersatzbeschaffungen.
Auftragsvergaben erfolgen durch den Haupt- und Finanzausschuss bzw. den Bau- und Umweltausschuss, soweit nicht der Verbandsgemeinderat zuständig ist.
22 Sitze insgesamt, davon für
CDU: 8 Sitze
SPD: 3 Sitze
FWG: 2 Sitze
Grüne: 1 Sitz
Lehrervertreter: 5 Sitze
Elternvertreter: 5 Sitze