Hans Peter Wohn Regelmäßig führt der SPD-Ortsverein Pfaffen-Schwabenheim / Biebelsheim Informationsveranstaltungen zu den verschiedensten Themenstellungen durch. Beim jüngsten Informationsabend der Sozialdemokraten im evangelischen Gemeindehaus ging es um das Thema Organspende.
Als Referenten konnte SPD-Ortsvereinsvorsitzender Michael Simon den in Wiesbaden lebenden Hans-Peter Wohn gewinnen. Wohn ist selbst seit 18 Jahren lebertransplantiert. Er ist ehrenamtlich tätig im Bundesverband der Organtransplantierten, einem Patientenverband. Außerdem ist er Mitbegründer der „Initiative Organspende Rheinland-Pfalz“ und für die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) aktiv.
Der Referent informierte die Veranstaltungsbesucher umfassend und kompetent zum Thema Organspende. Einleitend verwies er auf die erste Nierentransplantation im Jahr 1954 und die erste Herztransplantation 1967. Mittlerweile habe es einen enormen medizinischen Fortschritt in der Transplantationsmedizin gegeben. Transplantiert werden könnten die Organe Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Leber und Niere. Auch die Dünndarmtransplantation sei medizinisch möglich. Weiter gehört auch die Transplantation menschlichen Gewebes zum Gebiet der Transplantationsmedizin.
In Deutschland würden im Jahr etwa 12.000 schwerkranke Menschen auf ein Spenderorgan warten. Viele Menschen, denen für ein längeres Leben ein Organ transplantiert werden müsse, stünden auf einer Warteliste. Die notwendigen Operationen und Organverpflanzungen koordiniert die Organisation Eurotransplant im belgischen Leiden.
Im Jahr sterben nach den Worten des Referenten 1000 Menschen, da nicht genügend Spenderorgane zur Verfügung stünden.
Auf die gesetzlichen Grundlagen eingehend, verwies Wohn auf das Organtransplantationsgesetz aus dem Jahr 1997. Dieses regle die Voraussetzungen der Organspende und der Organentnahme. Dazu gehört der festgestellte Hirntod und somit der Ausfall der Hirnfunktion bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Herz- und Kreislauffunktion. Der Hirntod lasse sich durch Untersuchungen zweifelsfrei feststellen. Dabei werde ärztlich durch eine Hirntoddiagnostik festgestellt, dass die Gehirnfunktionen „unwiderruflich“ erloschen sind. Ganz grundlegend ist die Zustimmung des Organspenders. Danach dürfen Verstorbenen nur dann Organe entnommen werden, wenn sie selbst dazu die Einwilligung im Organspendeausweis dokumentiert haben. Liegt keine schriftliche Erklärung zur Organspende vor, sind die nächsten Angehörigen zu befragen, ob der oder die Verstorbene sich ihnen gegenüber zu Lebzeiten zu einer Organspende erklärt hat.
Der Referent Hans-Peter Wohn abschließend: „Wer sich für die Organspende entscheidet, der schenkt anderen Menschen nicht nur mehr Lebensqualität, sondern ein neues Leben.“ Er ermunterte die Besucher des SPD-Informationsabends ausdrücklich, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und einen Organspendeausweis zu besitzen. Dieser möge dann immer bei sich getragen werden.
Der SPD-Ortsverein hat noch Informationsmaterialien für interessierte Bürger vorrätig.
Eine Kontaktaufnahme ist über die Homepage des SPD-Ortsvereins Pfaffen-Schwabenheim / Biebelsheim unter www.spd-pfaffen-schwabenheim.de oder direkt beim SPD-Ortsvereinsvorsitzenden Michael Simon, Tel. 06701 / 7747, e-mail Michael.Simon@SPD-Pfaffen-Schwabenheim.de oder beim 2. Vorsitzenden Helmut Schmidt, Tel. 06701 / 3204, e-mail info@Raumausstatter-Schmidt.de möglich.
Weitere umfassende Informationen zum Thema Organspende gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-info.de oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400.